Das neue Mutterschutzgesetz – ein Thema für den Arbeitsschutz!

Zum 1. Januar 2018 tritt das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft. Es löst das alte MuSchG von 1952 und die Mutterschutzarbeitsschutzverordnung (MuSchArbV) von 1997 ab. Manches ist neu. Vieles wird denjenigen, die sich bisher schon mit dem Mutterschutz befasst haben, bekannt vorkommen, aber: Mit der neuen Regelung wird der Mutterschutz deutlicher als bisher an den betrieblichen Arbeitsschutz angegliedert. Das stärkt die Chancen, dass der Mutterschutz nun mehr werden kann als die Frage nach Beschäftigungsverboten. Es geht vielmehr auch hier um einen umfassenden und präventiven Gesundheitsschutz.

Wir nutzen die Gelegenheit für eine Veranstaltung zum Mutterschutz. Dabei soll es unter anderem um folgende Fragen gehen:

  • Was sind die Kernpunkte des neuen MuSchG?
  • Wie sind Mutterschutzaspekte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen?
  • Welche Rolle und Aufgaben ergeben sich für die Akteure im betrieblichen undüberbetrieblichen Arbeitsschutz?

    Neben der inhaltlichen Beschäftigung mit dem neuen Mutterschutzgesetz wird es selbstverständlich auch ausreichend Raum für Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch geben.

    Achtung: die Veranstaltung findet diesmal abweichend in den Räumen der Volkshochschule (VHS) in der Mönckebergstr. 17 statt.

    Referentinnen:
    Barbara Reuhl (Arbeitnehmerkammer, Bremen)
    Ursula Höfer (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg)

    Die Veranstaltung richtet sich an: Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle die sonst mit dem Thema zu tun haben.

    Ort: Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg, Raum 11 (Eingang beim „Herrenausstatter Braun“)

    Veranstalter: Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg und der Arbeitnehmerkammer Bremen.

    Anmeldung: Da die Zahl der Teilnehmer*innen begrenzt ist, bitten wir um formlose Anmeldung per Mail an buero@arbeitundgesundheit.de. Die Teilnahme ist kostenlos.