Vorausschauende Gefährdungsbeurteilung bei der Büroraumplanung

Einladung zur Informations- und Diskussionsveranstaltung:

Vorausschauende Gefährdungsbeurteilung
bei der Büroraumplanung
24. Juni 2019, 17–20 Uhr, Raum 403

Betriebe sind immer wieder mit Veränderungsprozessen konfrontiert, sei es die Einführung neuer Technik, arbeitsorganisatorische Umgestaltungen oder der Bezug neuer Räume. Das Instrument der vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung soll helfen diese Veränderungsprozesse von Anfang an gesundheitsgerecht zu gestalten. Doch trotz gesetzlicher Vorgaben gibt es bisher nur wenige praktische Erfahrungen zur Durchführung einer vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung.
Am Beispiel der Büroraumplanung wollen wir uns gemeinsam mit Ihnen und euch ansehen, wie ein konkretes Vorgehen aussehen könnte.

Unter anderem wird es um folgende Fragen gehen:

  • Die gesetzliche Verankerung der vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung.
  • Welche Schritte umfasst die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung?
  • Ideen zum Vorgehen am Beispiel der Büroraumplanung.

Selbstverständlich wird es auch wieder ausreichend Raum für Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch geben.

Die Veranstaltung richtet sich an: Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle die sonst mit dem Thema zu tun haben.

Ort: Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg, Raum 403
(Eingang im Vorderhaus, 4. Stock)

Veranstalter: Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg (1. Stock)

Anmeldung: Da die Zahl der Teilnehmer*innen begrenzt ist, bitten wir um formlose Anmeldung per Mail an buero@arbeitundgesundheit.de. Die Teilnahme ist kostenlos.

Veranstaltungsflyer: Download als PDF